Sicherungsvermögensfähigkeit

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Für Versicherungen, aber auch für viele Versorgungswerke ist die Sicherungsvermögensfähigkeit eine grundlegende Anforderung an eine Kapitalanlage. Viele unserer Fonds erfüllen dieses wichtige Kriterium. Dabei streben wir gezielt eine Zuordnung zur Immobilienquote an. Ansonsten erfolgt eine Zurechnung zur Beteiligungsquote.

Für individuelle Lösungen sprechen Sie uns bitte persönlich an!






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