Mitglied der Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an Geschlossenen Fonds.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Anlegern und Anbietern Geschlossener Fonds.
Seit 1998 haben fast 2,9 Millionen Menschen Anteile an
Geschlossenen Fonds gezeichnet. Für den VGF als Verband der Anbieter Geschlossener Fonds sind das gute Gründe, eine eigene Ombudsstelle einzurichten.
Mit ihrer Einrichtung setzt der VGF einen weiteren Mosaikstein in das Gesamtbild von Transparenz und Offenheit, für das der VGF und seine Mitglieder stehen.
Dieser neue Mosaikstein ergänzt die bisherigen Maßnahmen, zu denen sich die Mitglieder verpflichtet haben.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Anlegern und Anbietern Geschlossener Fonds.
Seit 1998 haben fast 2,9 Millionen Menschen Anteile an
Geschlossenen Fonds gezeichnet. Für den VGF als Verband der Anbieter Geschlossener Fonds sind das gute Gründe, eine eigene Ombudsstelle einzurichten.
- Die Ombudsstelle steht den Anlegern der VGF-Mitgliedsunternehmen offen.
Dieser neue Mosaikstein ergänzt die bisherigen Maßnahmen, zu denen sich die Mitglieder verpflichtet haben.
- So erstellen und veröffentlichen alle im Verband vertretenen Unternehmen Leistungsbilanzen nach einheitlichen Leitlinien.
- Weiter lassen die im VGF organisierten Häuser die Verkaufsprospekte ihrer Fonds nicht nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, formell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen, sondern darüber hinaus auch inhaltlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern.
Anleger Geschlossener Fonds können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie der Auffassung sind, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung einen Nachteil erlitten zu haben.
- Dabei gibt ihnen das Ombudsverfahren die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle.
- Ziel des Verfahrens ist der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
- Für den Anleger ist das Verfahren kostenlos, er trägt lediglich die ihm selbst entstehenden Kosten (z.B. für Porto und Telefon).
- Es ist außerdem risikofrei – auch nach Abschluss eines Ombudsverfahrens kann sich der Anleger noch an die Gerichtsbarkeit wenden.
Sitz der Ombudsstelle ist in Berlin.
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