Preisverzeichnis
Umschreibungsgebühren pro neu entstandenem Anteil
Erbfälle | Umschreibungsgebühr incl. USt* |
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Bayernfonds und RGV (Real I.S. Grundvermögen) | 290,00 EUR |
Bei einer Neuzeichnung durch den Erben innerhalb eines Jahres nach Erbfall (Frist ab Rechnungsdatum) kann die Gebühr für eine Beteiligung aus dem Erbfall zurückerstattet werden. (Voraussetzungen für Erlass siehe unten)
Schenkung | Umschreibungsgebühr incl. USt* |
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Bayernfonds und RGV (Real I.S. Grundvermögen) | 116,00 EUR |
Bei einem Zweitmarktverkauf oder einer Schenkung innerhalb eines Jahres nach Erbfall (Frist ab Rechnungsdatum) können die Gebühren für den anschließenden Zweitmarktverkauf bzw. die anschließende Schenkung der Beteiligung erlassen werden. (Voraussetzungen für Erlass siehe unten)
Zweitmarkt | Umschreibungsgebühr incl. USt* |
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EUR-Fonds | 290,00 EUR |
GBP-Fonds | 243,70 GBP |
AUD-Fonds | 389,92 AUD |
USD-Fonds | 389,92 USD |
Bei einem Zweitmarktverkauf oder einer Schenkung innerhalb eines Jahres nach Erbfall (Frist ab Rechnungsdatum) können die Gebühren für den anschließenden Zweitmarktverkauf bzw. die anschließende Schenkung der Beteiligung erlassen werden. (Voraussetzungen für Erlass siehe unten)
Beteiligungen gehalten als Direktkommanditist
Alle damit verbunden Kosten (z. B. Notar und Registergericht) sind in voller Höhe vom Anleger zu tragen
Voraussetzung für den Gebührenerlass:
Die Übertragungsgebühren aus dem Erbfall wurden für die betreffende Beteiligung von der Real I.S. in Rechnung gestellt und von dem Erben bereits vollständig beglichen. Die Real I.S. hat spätestens mit Einreichung der vollständigen Verkaufs-, Schenkungs- oder Zeichnungsunterlagen eine schriftliche Mitteilung vom Vertriebspartner oder Kunden mit der Bitte um Gebührenerlass/-erstattung für den Zweitmarktverkauf/Schenkung/Neuzeichnung innerhalb der vorgenannten Jahresfrist erhalten.
Stand: 01.07.2020
*Ust.: wir berechnen den aktuell reduzierten Satz von 16%